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Allgemeine Verkaufsbedingungen der Firma EIBENHOLZ GmbH – im Geschäftsbereich Alltagsmode mit individuellem Körperschutz

Stand 03/2025

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen der EIBENHOLZ GmbH (nachfolgend: EIBENHOLZ) gegenüber deren Kunden (nachfolgend „Kunde“ oder „Kunden“ genannt). Kunden im Sinne dieser AVG sind, soweit nicht anders angegeben, sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AVB ist jede natürliche Person, mit der ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abgeschlossen wird, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AVB sind Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sowie juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

1.2. Diese AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), ohne Rücksicht darauf, ob EIBENHOLZ die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die AVB gegenüber Unternehmer in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass EIBENHOLZ in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.

1.3. Diese AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als EIBENHOLZ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn EIBENHOLZ in Kenntnis der AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.

1.4. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AVB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist, vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von EIBENHOLZ maßgebend.

1.5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (insbesondere Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung), sind schriftlich, d.h. in Schrift- oder Textform (z.B. Brief, E-Mail) abzugeben.

2. Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden Kataloge, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form überlassen haben.

2.2 Bestellungen können Sie schriftlich, per Internet oder per Telefon erteilen. Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

Seite 1 2.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder konkludent, z.B.

durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.

3. Preise

3.1 Die angegebenen Preise verstehen sich in Euro (EUR). Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise. Gegenüber Verbrauchern gelten die Preise inkl. der gesetzliche Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern gelten die Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird mit dem gesetzlich gültigen Satz ausgewiesen.

3.2 Die Preise gelten ab Erfüllungsort ausschließlich Verpackung, Versicherung und Versand.

3.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend der Entwicklung unserer Selbstkosten zu ändern, wenn nach Abschluss des Vertrags Senkungen oder Erhöhungen von Kosten (z.B. Preise für Rohstoffe, geliefertes Material oder Fracht) oder Steuern (z.B. Umsatzsteuer) eintreten. Ist der Kunde Verbraucher, gilt vorstehende Regelung nur, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung bzw. Leistungserbringung mehr als vier Monate liegen. Sollte sich der Preis um mehr als 3 % erhöhen, steht dem Kunden unabhängig davon, ob er Unternehmer oder Verbraucher ist, ein Rücktrittsrecht zu. Dieses ist uns gegenüber auszuüben durch schriftliche Erklärung innerhalb von 7 Tagen nach schriftlicher Information über die Preisanpassung.

4. Versandkosten

4.1 Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, ist EIBENHOLZ berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Für die Lieferung innerhalb Deutschlands berechnet EIBENHOLZ zum Kaufpreis Verpackungs-, Lieferund Versandkosten in Höhe der vom jeweiligen Versandunternehmen aktuell ausgewiesenen Preisliste. Die Berechnung dieser Kosten erfolgt auf Basis des Gewichts der zum Versand bestimmten Waren.

4.2 Der Versand in andere Europäische Staaten sowie weltweiter Versand ist möglich. Versandkosten und Inselzuschläge werden auf Anfrage mitgeteilt. Bei Lieferung außerhalb der EU-Länder fallen zusätzlich Zölle und Gebühren an. Diese Kosten für Verzollung und Einfuhr trägt der Kunde.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Der Kaufpreis ist ohne Abzug vor Versendung und Lieferung der bestellten Ware zu bezahlen. Der Kaufpreis ist fällig und zu bezahlen innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsstellung.

5.2 Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Unsere Forderung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.

5.3 Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn EIBENHOLZ ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat, die Forderung unbestritten ist oder die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen.

Seite 2 5.4 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

5.5 Als Zahlungsarten werden die Zahlung über den Zahlungsdienstleister PayPal und eine Zahlung durch Vorkasse akzeptiert. Erfolgt die Begleichung des Rechnungsbetrags über den Online Anbieter PayPal ist grundsätzlich eine Registrierung erforderlich, wobei eine Registrierung mit den persönlichen Zugangsdaten des Nutzers vorgenommen werden muss. Zudem ist eine Legitimation durch Bestätigung der Zahlungsanweisung an den Zahlungsanbieter erforderlich. Eine Ausnahme besteht ggf. für den Gastzugang. Weitere Hinweise zur Erreichbarkeit der Seite des Zahlungsanbieters werden im Rahmen des Bestellvorgangs bereitgestellt. Es sei darauf hingewiesen, dass PayPal aktuell nur angeboten werden kann, sofern sämtliche Waren im Warenkorb mit „sofort lieferbar“ gekennzeichnet sind.

5.6 Sofern der Rechnungsbetrag per Vorkasse beglichen werden soll, ist eine Auswahl der Zahlungsart Vorkasse im Bestellprozess erforderlich. In der separaten Auftragsbestätigung werden die Kontoverbindung sowie die Bankverbindung angegeben. Der zu überweisende Betrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung auf das darin angegebene Konto zu überweisen. Die Ware wird erst versendet, wenn der Kaufpreis bei uns eingegangen ist.

6. Lieferbedingungen, Lieferverzug, Annahmeverzug

6.1. Bei Rechtsgeschäften mit Unternehmern sind die von EIBENHOLZ genannten Termine und Fristen unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern wird der verbindliche Lieferzeitpunkt in der Auftragsbestätigung genannt. Die Bestellung wird schnellstmöglich nach ihrem Eingang bearbeitet und nach Erhalt der vollständigen Zahlung an ein Transportunternehmen zur Versendung gegeben.

6.2. EIBENHOLZ ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

6.3. EIBENHOLZ behält sich vor, im Falle von Nichtverfügbarkeit der vertragsgemäßen Ware eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern. In diesem Fall wird der Kunde durch EIBENHOLZ vor der Lieferung informiert. Der Kunde hat dann das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Ist ein Erbringen einer preislich und qualitativ gleichwertigen Ware nicht möglich, so kann EIBENHOLZ sich vom Vertrag lösen und braucht die versprochene Leistung nicht zu erbringen. EIBENHOLZ verpflichtet sich in diesem Falle, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und eine gegebenenfalls bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden unverzüglich zurückzuerstatten.

6.4. EIBENHOLZ haftet nicht für die Unmöglichkeit oder Verzögerungen seiner Lieferungen und Leistungen, soweit diese Umstände auf höherer Gewalt oder sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren Ereignissen beruhen, die EIBENHOLZ nicht zu vertreten hat (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Feuer, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Wetter, Überschwemmungen, Krieg, Aufstand, Terrorismus, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßigen Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Verzögerungen

Seite 3 bei der Erteilung etwaig notwendiger behördlicher Genehmigungen, behördliche / hoheitliche Maßnahmen oder Verbote. Bei solchen Ereignissen verlängern sich die Lieferfristen automatisch um die Zeitdauer des Ereignisses zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wir werden den Besteller über solche Ereignisse unverzüglich informieren. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.5. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Wir übernehmen nicht das Beschaffungsrisiko. Sofern wir trotz des Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages unsererseits die Ware nicht bzw. mit Blick auf wesentliche Teile der Ware nicht vollständig erhalten, sind wir berechtigt, vom Vertrag mit dem Kunden zurückzutreten. Unsere Verantwortlichkeit für Vorsatz und Fahrlässigkeit bleibt unberührt. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit bzw. die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn wir zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Wir werden im Falle des Rücktritts bereits geleistete Gegenleistungen des Kunden unverzüglich erstatten.

6.6. Im Übrigen bestimmt sich der Eintritt unseres Lieferverzugs nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.7. Die Rechte des Kunden gem. Ziffer 10 dieser AVB und unsere gesetzlichen Rechte, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

6.8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen zu verlangen. Insbesondere ist EIBENHOLZ in diesem Fall berechtigt, beginnend eine Woche nach Meldung der Versandbereitschaft, für jede Woche Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Netto-Kaufpreises der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % in Rechnung zu stellen. Der Nachweis höherer oder niedriger Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien unbenommen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle Lieferungen von EIBENHOLZ erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht auf den Kunde erst über, wenn die gesamte Verbindlichkeit aus der Lieferung gegenüber EIBENHOLZ erfüllt ist.

7.2 Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die daraus entstehenden Forderungen zur Sicherheit an EIBENHOLZ ab, die diese Abtretung annimmt. Falls die Ware vom Kunde zusammen mit anderen EIBENHOLZ GmbH nicht gehörenden Waren weiterveräußert wird, gilt die Abtretung nur in Höhe des beteiligten EIBENHOLZ GmbH Warenwertes gemäß der Rechnung von der EIBENHOLZ GmbH.

7.3 Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben uns ermächtigt. Wir verpflichten uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nachkommt oder kein Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Seite 4 7.4 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

7.5 Übersteigt der Wert der Sicherungsrechte unsere Forderungen um mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

7.6 Soweit bei Lieferungen in andere Rechtsordnungen zwingende Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates einen Vorbehalt im Sinne dieser Ziffer 7 Nr. 1 bis 5 nicht vorsehen, jedoch andere und vergleichbare Rechte zur Sicherung der Forderungen aus Rechnungen des Kunden kennen, ist EIBENHOLZ berechtigt, diese geltend zu machen. Der Kunde ist verpflichtet alles tun, um EIBENHOZ unverzüglich entsprechende Sicherungsrechte zu bestellen. Der Kunde wird auf seine Kosten an allen Maßnahmen wie beispielsweise Registrierung, Publikation usw. mitwirken, die für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit derartiger Sicherungsrechte notwendig und förderlich sind.

8. Mängelansprüche des Kunden

8.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

8.2. Ist der Kunde Unternehmer, sind unsere Lieferungen frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang den subjektiven Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 2 BGB entsprechen. Die Lieferungen entsprechenden den subjektiven Anforderungen, wenn sie die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Als vereinbarte Beschaffenheit geltend dabei ausschließlich die Muster, Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Andere oder weitergehende subjektive oder objektive Anforderungen im Sinne des § 434 Abs. 3 BGB, Eigenschaften und Merkmale als die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Lieferungen sind gegenüber Kunden, die Unternehmer sind, nicht geschuldet. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen), auf die uns der Kunde nicht als für ihn kaufentscheidend hingewiesen hat, übernehmen wir keine Haftung.

8.3. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigungen, die auf unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind, sowie fehlerhafte Weiterverarbeitung und Montage, fehlerhafte Lagerung, fehlerhafte Säuberung und klimatische oder äußere Einwirkungen sind von der Haftung ausgeschlossen. Die Ausübung des Widerrufsrechtes durch den Kunde bleibt davon unberührt.

8.4. Ist der Kauf für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von drei Arbeitstagen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere

Seite 5 Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.

8.5. Ist der Kunde Unternehmer und die gelieferte Sache mangelhaft können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

8.6. Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben.

8.7. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sowie ggf. Ausbau- und Einbaukosten tragen bzw. erstatten wir nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Andernfalls können wir vom Kunden die aus dem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüf- und Transportkosten) ersetzt verlangen, es sei denn, die fehlende Mangelhaftigkeit war für den Kunden nicht erkennbar. Ist der Kunde Unternehmer beinhaltet die Nacherfüllung weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.

8.8. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

8.9. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe der Ziffer 10 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

9. Freiheit von Rechten Dritter

9.1 Der Kunde verpflichtet sich, EIBENHOLZ von Schutzrechtsbehauptungen Dritter hinsichtlich der von EIBENHOLZ gelieferten Produkte unverzüglich in Kenntnis zu setzen. EIBENHOLZ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung die Rechtsverteidigung zu übernehmen.

9.2 Für Schutzrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Verkauf seiner Produkte haftet EIBENHOLZ sofern und soweit bei vertragsgemäßer Verwendung ihrer Ware solche Schutzrechte verletzt werden, die in der Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit haben und im Zeitpunkt der Lieferung durch EIBENHOLZ veröffentlicht sind, gegenüber dem Kunde wie folgt:

a) EIBENHOLZ wird nach seiner Wahl auf seine Kosten entweder ein Nutzungsrecht für das Produkt erwirken, das Produkt so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder das Produkt austauschen. Ist dies EIBENHOLZ nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, hat EIBENHOLZ das Produkt gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen.

Seite 6 b) Die vorstehend genannte Verpflichtungen bestehen für EIBENHOLZ nur, wenn der Kunde EIBENHOLZ über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und EIBENHOLZ alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Besteller die Nutzung des Produkts aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, dem Dritten gegenüber darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.

9.3 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Kunden sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von EIBENHOLZ nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass das Produkt vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von EIBENHOLZ gelieferten Produkten eingesetzt wird. In diesem Fall haftet der Kunde für bereits eingetretene oder noch eintretende Schutzrechtsverletzungen. Er ist verpflichtet, EIBENHOLZ unverzüglich über mögliche oder behauptete Schutzrechtsverletzungen, die ihm bekannt werden, zu informieren und EIBENHOLZ von Ansprüchen Dritter und allen anfallenden Kosten und Aufwendungen freizustellen.

9.4 Weitergehende Ansprüche gegen EIBENHOLZ sind ausgeschlossen; Ziffer 10 bleibt jedoch ebenso unberührt wie das Recht des Kunden zum Rücktritt vom Vertrag.

10. Haftung

10.1 Im Falle einer Pflichtverletzung, bei mangelhafter Lieferung oder unerlaubter Handlung, haftet EIBENHOLZ auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz – vorbehaltlich weiterer vertraglicher oder gesetzlicher Haftungsvoraussetzungen – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei einfach fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Vertragspflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet). Jedoch ist die Haftung von EIBENHOLZ im Falle der einfachen fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt.

10.2 Die in Ziffer 10.1 enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Sache im Sinne des § 444 BGB, im Fall des arglistigen Verschweigens eines Mangels, im Fall von Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.3 Im Falle der Verletzung einer vorvertraglichen Pflicht oder eines schon bei Vertragsabschluss bestehenden Leistungshindernisses (§ 311 Abs. 2, 311 a BGB) beschränkt sich die Ersatzpflicht von EIBENHOLZ auf das negative Interesse.

10.4 Soweit die Haftung von EIBENHOLZ ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EIBENHOLZ.

11. Verjährung

11.1 Ansprüche des Kunden, die auf einer Pflichtverletzung beruhen, verjähren einheitlich in einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt unabhängig davon, ob die Pflichtverletzung in einem

Seite 7 Sachmangel oder in der Verletzung einer sonstigen Vertragspflicht besteht. Für Personenschäden, Schäden, die unter das Produkthaftungsgesetz fallen und Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, bleibt es bei der gesetzlichen Verjährung. Für Kunden die Verbraucher sind, gelten ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

11.2 Für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt Ziffer 11.1 Satz 1 dieser Bedingungen für die in §§ 445 b Abs. 1, 445a Abs. 1 BGB genannten Aufwendungsersatzansprüche des Kunden entsprechend. Die Ablaufhemmung des § 445b Abs. 2 BGB endet 3 Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem EIBENHOLZ die Sache an den Kunden abgeliefert hat.

12. Gefahrenübergang

12.1 Die Gefahr geht mit der Übergabe der Sache an den Kunden über. Ist der Kunde nicht Verbraucher, geht die Gefahr bereits bei Übergabe der Sache an die den Transport ausführende Person über, spätestens aber, wenn der Gegenstand das Lager von EIBENHOLZ verlässt.

12.2 Falls der Versand ohne Verschulden von EIBENHOLZ unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunde über, soweit dieser nicht Verbraucher ist.

13. Datenschutz

Unsere Hinweise zum Datenschutz finden sich unter https://eibenholz.com/dsgvo/

14. Zusatzbedingungen, Exportbestimmungen

14.1 An Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen (nachfolgend: Unterlagen) behält sich EIBENHOLZ seine Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung durch EIBENHOLZ Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn der Auftrag EIBENHOLZ nicht erteilt wird, EIBENHOLZ auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

14.2 Mit dem Verkauf der Waren wird dem Kunden kein Recht und keine Lizenz an Patenten, welche EIBENHOLZ gehören oder von EIBENHOLZ verwaltet werden oder an welchen EIBENHOLZ Lizenzen hält, eingeräumt. Dies bedeutet nicht, dass der Kunde nicht berechtigt ist, die unter diesem Vertrag gelieferten Waren, die von einem Patent erfasst sind, zu nutzen und zu verkaufen.

14.3 Die für ballistischen, schnitt- und stichhemmenden Körperschutz benötigten Rohwaren unterliegen einer weltweiten Verknappung. Dadurch kann es zu längeren Lieferzeiten kommen, über die der Kunde durch EIBENHOLZ umgehend informiert wird.

14.4 Rücklieferungen aufgrund von Reklamation und Reparatur einer Bestellung werden aus hygienischen Gründen nur im neuen, bzw. sauberen Zustand angenommen und bearbeitet. Ansonsten wird die Lieferung unbearbeitet und unfrei zurückgeschickt.

14.5 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm erworbenen Waren und unter Einhaltung aller anwendbaren Export- und Reexportbestimmungen einschließlich derjenigen der Europäischen Union, der Vereinigten Staaten von Amerika und anderer betroffener Länder verwendet und weiterverkauft werden. Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, die Vertragsprodukte nicht

Seite 8 ohne vorherige schriftliche Zustimmung von EIBENHOLZ direkt oder indirekt an Dritte weiterzuverkaufen oder weiterzugeben, wenn dies (i) gegen geltendes Exportkontrollrecht verstößt; (ii) die Endbestimmung der Waren in nicht genehmigte Länder oder an sanktionierte Personen oder Organisationen ermöglicht.

14.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Endverbleibserklärungen von Endkunden) beizubringen und sicherzustellen, dass alle Dritten, an die er die Waren weiterverkauft, ebenfalls zur Einhaltung der geltenden Exportkontrollvorschriften verpflichtet sind.

14.7 Der Kunde haftet für alle Schäden, Bußgelder oder sonstigen Verluste, die EIBENHOLZ durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen und stellt EIBENHOLZ von allen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang frei.

15. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand, Sprachfassung, Streitbeilegung, Verbraucher

15.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien ist München.

15.2 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen EIBENHOLZ und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

15.3 Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ergebenen Rechtsstreitigkeiten einschließlich der Frage seines Zustandekommens ist München, sofern es sich um Kaufleute oder Personen handelt, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben oder deren Wohn- bzw. Aufenthaltsort unbekannt ist.

15.4 Der Originaltext dieser AVB wurde auf Deutsch erstellt. Sollte es Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version geben, ist die deutsche Version die allein rechtsgültige.

15.5 Wir bemühen uns jederzeit um ein Einvernehmen mit dem Kunden. Nutzen Sie unseren Servicekontakt unter E-Mail: office@eibenholz.com oder unsere weiteren in Ziffer 16 angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

15.6 Sind Sie eine natürliche Person und haben Sie den Vertrag zu einem Zweck abgeschlossen, der nicht Ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, führt dies nicht dazu, dass Sie den Schutz der gesetzlichen Vorschriften des Landes Ihres gewöhnlichen Aufenthalts verlieren, von denen nicht durch Vertrag abgewichen werden darf.

16. Widerrufsbelehrung

Vorab möchten wir Sie darüber informieren, dass Sie im Fall einer Warenrücksendung den Versand und die Transportkosten selbst zu tragen haben, es sei denn, es wird etwas anderes mit dem Kundencenter schriftlich vereinbart. Sie erreichen den Customer Care Service unter office@eibenholz.com.

Seite 9 16.1 Sind Sie Verbraucher, haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wenn Sie uns die Ware innerhalb der Widerrufsfrist ohne Angabe von Gründen zurücksenden, werden wir dies als Ausübung Ihres Widerrufsrechts behandeln. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

16.2 Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (EIBENHOLZ GmbH, Inselkammerstr. 11, 82008 Unterhaching, Deutschland, office@eibenholz.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

16.3 Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung, als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

16.4 Kein Widerrufsrecht besteht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

16.5 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig bei Verträgen über die Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

Seite 10 16.6 Muster-Widerrufsformular

Zur Erklärung des Widerrufs kann das folgende Formular verwendet werden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist:

Über das Muster-Widerrufsformular informieren wir nach der gesetzlichen Regelung wie folgt: (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An die EIBENHOLZ GmbH, Inselkammerstraße 11, 82008 Unterhaching/Germany, Tel.: +49 (0) 3831 444 3784, E-Mail: office@eibenholz.com Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen (Kauf-)Vertrag

• Waren (*)

• Bestellt am (*)/erhalten am (*)

• Name des/der Verbraucher(s)

• Anschrift des/der Verbraucher(s)

• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier) Datum (*) Unzutreffendes streichen

 

Adresse

Inselkammerstraße 11
82008 Unterhaching
Deutschland

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